Nationalathletin
ereilt Startverbot durch Verbandsversagen im DAV
Alma Bestvater, Vizemeisterin der Boulder Bundesliga 2016, ereilt ein Startverbot zu den Deutschen Meisterschaften, die am 4./5. Juni 2017 in Berlin stattfinden. Nur noch der Wettkampf Delegierte von Seiten des DAV kann im Ermessen die Startliste ändern.
Wegen Verschlampung der Meldefrist zur Deutschen Boulder Meisterschaft 2017
durch einen Funktionär auf Landesebene soll die Siegerin des letzten Deutschen Bouldercups,
Alma Bestvater aus Weimar, am kommenden Sonntag nicht antreten dürfen.
Verantwortlich der Deutsche Alpenverein.

Meldefrist ist Meldefrist, so die Oberfunktionäre als Spitzenbürokraten. Sie pochen auf Ihr Satzungsrecht. Dass die Athletin den Ablauf der Frist hilflos mit ansehen musste, weil sie
selbst sich nicht anmelden durfte, interessierte bislang nicht.
Selbst das Bürgerreferat der Thüringer Staatskanzlei, welches Alma um Hilfe bat,
biß bei seinen Vermittlungsbemühungen in München auf Granit.
Nun hatten die Gerichte das Wort wo Alma durch eine renommierte
Hamburger Kanzlei vertreten wurde. Die Teilnahme wäre für sie wichtig.
Nicht nur als Mitglied der Nationalmannschaft und im Hinblick auf Olympia.
Das LG München 1 hat den Antrag abgewiesen. Da die Gerichte ihre Arbeit erst am kommenden Dienstag fortsetzen, besteht nun ein faktisches Startverbot von Seiten des DAV, der seinerseits die Frage ob Alma Bestvater ein Startrecht zusteht im Verbandsrat klärt. Dieser tagt jedoch erst nach den Deutschen Meisterschaften. Das Startverbot kann nur noch der zuständige Delegierte des Wettkampfes im Ermessen nach Absatz §2.4.6 des Regelwerks aufheben. Er hat die Möglichkeit im Ermessen, die Startliste zu ändern. Dies würde vorsorglich Almas Rechte waren. Nach der Entscheidung des Verbandsrates könnte Almas Ergebnis ggf. nachträglich gestrichen werden – das übliche Vorgehen beispielsweise in Dopingfällen. Ob der Deutsche Alpenverein jedoch im Sinne des Sports entscheidet, ist fraglich.

Alma Bestvater

Plan B Boulderhalle Jena

Ergebnis - :
Anmerkung:

  • In einer ersten Version des Textes hieß es ”Verschlampung der Meldefrist zur Deutschen Boulder Meisterschaft 2017 durch einen Funktionär“. Wir haben dies korrigiert. Es heißt nun ”Funktionär auf Landesebene“.
Es ist bedauerlich, dass hier eine Bürokratie zu erkennen ist, die keinen Mut zu einer eigenen
Fehlerkultur hat, in deren Mittelpunkt die Sportler stehen. Grade im Fall von Alma, in dem alle Akteure wissen, die Athletin trifft keine Schuld, ist es unverständlich, wenn man nicht aufeinander zugeht und die Betroffene kurz vor dem Wettkampf vor die Gerichte zwingt. Egal wie dort entschieden wird, Fairness und Menschlichkeit bleiben einmal mehr auf der Strecke.
Michael Hasenbeck