Wiedereröffnung von Boulderhallen in der Corona-Krise

Stand: 14. Mai 2020, 9 Uhr
Ein Stückchen Normalität kehrt zurück. Die ersten Bundesländer haben sich auf weitreichende Lockerungen verständigt und so dürfen auch die ersten Boulderhallen ihre Tore wieder öffnen. Noch diesen Monat gestatten Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen kontaktfreie Sportarten in öffentlichen wie privaten Sportstätten, die sonst nur unter freiem Himmel und in Kleingruppen erlaubt waren. Thüringen zieht am Pfingstmontag nach. Weitere Bundesländer haben bereits angepasste Maßnahmen in Aussicht gestellt, aber noch nicht verabschiedet. Der große Teil hält sich hingegen noch zurück. Jedoch… neue Verordnungen kommen nahezu wöchentlich, so dass auch hier mit Updates in den nächsten Tagen zu rechnen ist. Das kann wie in Hessen mit nicht einmal zwei Tagen Vorlauf passieren, worauf sich eine Halle auch erst einmal einstellen muss. Jedes Bundesland, ja mitunter jede Stadt hat dabei eigene Auflagen, deren Einhaltung gar nicht so einfach ist, auch weil es den Hallen überlassen bleibt, eigene Hygienekonzepte vorzulegen. Mundschutz, ja oder nein. Zeitslots von 2 oder 2,5 Stunden. Umkleiden sowie Duschen gesperrt. Und natürlich die 1,5 Meter Abstand.
Wir versuchen uns an einer Übersicht, wo was in welcher Form erlaubt ist. Wie es nun mit der Bundesliga weitergeht, das erfahrt ihr im verlinkten Beitrag am Ende der Seite.
Bleibt stark und gesund!
Simon, Jacob und René
Bundesländer mit offiziellem Öffnungstermin
Hessen
Öffnung von Boulderhallen ab 9. Mai
- Trainingsbetrieb für kontaktfreie Sportarten ab Samstag, 9. Mai, gestattet
- Mindestabstand 1,5m
- Hygiene und Desinfektion gemeinsam genutzter Sportgeräte
- Dusch-, Wasch-, Umkleide-, Gesellschafts-, und sonstige Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden
- Vermeidung von Warteschlangen
- Veranstaltungen bis 100 Personen erlaubt (max. 1 Person pro 10qm)
- Teilnehmerliste, die Name, Anschrift und Telefonnummer enthält
Quelle: Gesetz und Verordnungsblatt für das Land Hessen ausgegeben zu Wiesbaden am 8. Mai 2020
Nordrhein-Westfalen
Öffnung von Boulderhallen ab 11. Mai
- kontaktfreie Sportarten ab Montag, 11. Mai, erlaubt
- Mindestabstand 1,5m
- Zutrittssteuerung
- ausreichende Vorkehrungen zur Hygiene
- Dusch-, Wasch-, Umkleide-, Gesellschafts-, und sonstige Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden
- nicht-kontaktfreie Sport- und Trainingsbetrieb bzw. Wettkampfbetrieb untersagt (Ausnahme Profiligen bei Vorlage eines geeigneten Infektionsschutzkonzeptes bei den jeweiligen Landesbehörden ab 14. Mai)
- sonstige Sportveranstaltungen frühestens ab 31. August
Sachsen
Öffnung von Boulderhallen ab 15. Mai
- Besuch von Sportstätten ohne Publikum ab Freitag, 15. Mai, gestattet
- Mindestabstand 1,5m
- Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum empfohlen
- Veranstaltungen bis 1000 Personen erlaubt
Thüringen
Öffnung von Boulderhallen ab 1. Juni
- Sporteinrichtungen und -angebote in geschlossenen Räumen ab Pfingstmontag, 1. Juni, erlaubt
- Mindestabstand 1,5m
- angemessene Beschränkung des Publikumsverkehrs
- regelmäßige Be- und Entlüftung
- Mund-Nasen-Bedeckung nur im Personennahverkehr sowie Räumlichkeiten von Geschäften mit Publikumsverkehr des Einzel- und Großhandels vorgeschrieben
- Sportveranstaltungen mit Zuschauern bis 31. August untersagt
Bundesländer mit voraussichtlichem Öffnungstermin
Schleswig-Holstein
- Update wird erwartet, Lockerung ab 18. Mai vorgesehen
- [letzter Stand] Es sind zu schließen: öffentliche und private Sportanlagen (drinnen und draußen), Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
- Abweichend können öffentliche und private Sportanlagen draußen für den Sport- und Trainingsbetrieb für den Freizeit- und Breitensport unter bestimmten Bedingungen genutzt werden
Baden-Württemberg
- Der Betrieb alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten wird bis zum 24. Mai 2020 für den Publikumsverkehr untersagt
- Nutzung von zugelassenen Freiluftsportanlagen gestattet
- ab 18. Mai Freizeiteinrichtungen im Freiluftbereich geöffnet
Bundesländer ohne konkreten Öffnungstermin
Bayern
- Indoorsportarten weiterhin verboten
- Nutzung von Freiluftsportanlagen gestattet (max. 5 Personen)
- keine Nutzung von Gemeinschaftsräumen, Umkleidekabinen, Gastronomiebereichen, Nassbereichen (gesonderte WCs erlaubt)
- Update wird erwartet
Quelle: Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) vom 5. Mai 2020
Berlin
- Der Betrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist untersagt
- Nutzung von Freiluftsportanlagen unter gewissen Voraussetzungen gestattet
- Update wird erwartet
Quelle: Sechste Verordnung zur Änderung der SARS-Cov-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung vom 07. Mai 2020
Brandenburg
- Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios, Tanzstudios sowie der Betrieb von Thermen, Wellnesszentren und ähnlichen Einrichtungen ist untersagt
- Dies gilt nicht für öffentliche und private Sportanlagen unter freiem Himmel ab dem 15. Mai 2020 für den kontaktfreien Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport
- Update wird erwartet
Bremen
- Folgende Einrichtungen dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden: Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder und sonstige öffentliche und private Sportanlagen
- Die Ausübung von Sport auf öffentlichen und nichtöffentlichen Freiluftsport- anlagen wird unter der Maßgabe des Kontaktverbots zugelassen
Hamburg
- Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist untersagt
- Dies gilt sowohl für Sportanlagen im Freien als auch in geschlossenen Räumen (zum Beispiel Fußball- und Tennishallen, Schießstände) sowie für sogenannte Indoor-Spielplätze
- Dies gilt nicht für die Benutzung von öffentlichen, schulischen und privaten Sportanlagen im Freien, wenn die Sportausübung und der Trainingsbetrieb kontaktfrei durchgeführt werden und die Sportausübenden einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten
Mecklenburg-Vorpommern
- Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sport- anlagen und Sportboothäfen ist untersagt
- Dies gilt nicht für die Aus- übung von Individualsport, Sport zu zweit und ab dem 11. Mai 2020 für das sportliche Training auf Sportaußenanlagen im Freizeit- und Breitensport, sofern ein Mindestabstand von 2 Metern sichergestellt werden kann
- Update wird erwartet
Niedersachsen
- Für den Publikumsverkehr und Besuche sind geschlossen: öffentliche und private Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios, Saunen und ähnliche Einrichtungen
- Abweichend sind der Betrieb und die Nutzung öffentlicher und privater Sportanlagen im Freien zur Ausübung von kontaktlosem Sport unter bestimmten Voraussetzungen gestattet
- Update wird erwartet
Quelle: Niedersächsische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 8. Mai 2020
Rheinland-Pfalz
- Schließung des Sportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, die nicht im Freien sind
- Update wird erwartet
Quelle: Sechste Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (6. CoBeLVO) vom 8. Mai 2020
Saarland
- Indoorsportarten weiterhin verboten
- Nutzung von Freiluftsportanlagen gestattet (max. 5 Personen)
- keine Nutzung von Gemeinschaftsräumen, Umkleidekabinen, Gastronomiebereichen, Nassbereichen (gesonderte WCs erlaubt)
- Update wird erwartet
Sachsen Anhalt
- Fitness- und Sportstudios dürfen unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft und den Eigentumsverhältnissen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden
- Ausgenommen ist der Sportbetrieb im Freien unter bestimmten Voraussetzungen
- Update wird erwartet