Du kannst uns helfen

Seit nunmehr 2 Jahren betreiben wir – René & Simon – die Boulder Bundesliga. Dies machen wir ehrenamtlich aber mit vollem Einsatz. Unsere Motivation ist der Sport, die Community und eure Begeisterung. Auch wenn Bouldern nicht als Teamsport geboren wurde, so ist das gemeinsame Projektieren und Tüfteln hierfür elementar. Und so unterstützen wir auch abseits der Kletterwände Sportler und Events, die für die gleiche Sache kämpfen. In diesem Jahr kamen auf Alma Bestvater unerwartete Kosten von insgesamt 4.515€ durch einen Rechtsstreit über ihr unverschuldetes Startverbot bei den Deutschen Meisterschaften zu. Wir sprangen sofort ein und hoffen nun, mit Hilfe der Community einen Teil der Kosten abfangen zu können. Keep on bouldering!

  • Spendenstand: 1.346 € von 4.585€ 29% 29%

Stand: 28. Dezember 2017 / 15:00Uhr

Danke für deine Spende!

Die Erreichte Spendensumme wird kontinuierlich aktualisiert. Alle Spenden werden ausschließlich zum Ausgleich der für Alma Bestvater entstanden Kosten des Rechtsstreits verwendet. Sollte das Spendenziel nicht erreicht werden, übernimmt die Boulder Bundesliga den Restbetrag. Für den Fall, dass der Gesamtbetrag übertroffen wird, gehen die Mehreinnahmen an das Kinderhospiz Mitteldeutschland.

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Letzte Update: 29. Dezember | 14:44Uhr

Das Crowdfunding läuft noch

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Name des Begünstigten: Boulder Bundesliga Organisation GmbH
IBAN: DE19 8204 0000 0256 7899 00
Name der Bank: Commerzbank (COBADEFFXXX)
Verwendungszweck: Unterstützt Alma

Unser
Versprechen

Vor den Deutschen Meisterschaften Bouldern 2017 sorgte das Meldefristversäumnis eines DAV Landesverbandes und ein daraus resultierendes Startverbot von Alma Bestvater für reichlich Wirbel. Die 21 jährige Sportlerin traf dabei keinerlei Schuld und so stritt sie schließlich vor Gericht für ihr Startrecht. Wir sagten zu, die Kosten zu tragen, die Alma Bestvater als Studentin nicht aufbringen konnte. Das sind Almas Kosten:

Anwaltskosten

Gerichtskosten

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Unter der Lupe

Almas Versuch, eine verbandsinterne Lösung zu finden, scheiterte. Von Seiten des DAV-Vorstands wurde wiederum ein Schutzbrief für das Landesgericht München vorbereitet. Letztlich wurde Almas Antrag auf ein Startrecht vom vorsitzenden Richter abgelehnt. Dieser Richter gab auf Nachfrage an, bereits 2014 für die 40-jährige Mitgliedschaft im Deutschen Alpenverein geehrt worden zu sein. Dass den Beteiligten dieser Sachverhalt unangenehm war, konnte man umgehend feststellen. Ein entsprechendes PDF-Dokument zur Ehrung des DAV-Mitglieds verschwand nach drei Jahren nur kurz nach unserer Recherche von der Webseite der DAV-Sektion. Auch das Nationale Regelwerk bekam ein schnelles Update. Eine entsprechende Passage, die nach Auffassung der Hamburger Anwälte Alma ein Startrecht eingeräumt hätte, wurde in der neuen Version des Regelwerks ersatzlos gestrichen.

Trotz des unverständlichen Umgangs des Deutschen Alpenvereins mit der Nationalathletin Alma Bestvater ließ sie sich nicht unterkriegen. Nach dem Startverbot folgten für Alma zahlreiche Karrierehöhepunkte. Mehrere Top-10 Platzierungen bei Boulder Weltcups, ihre erste 8A und später sogar 8B am Fels und der Einzug ins Halbfinale bei ihrem ersten Lead-Weltcup sind einige davon.